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BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 8/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 8/86
(EuGRZ 1986, 285, 287), war auch hier nicht zu entscheiden, da auch dann, wenn das Übg der Eigentumsgarantie unterläge, Art. 14 GG nicht verletzt wäre.Schon deswegen kann sich die Revision nicht auf den Beschluß des BVerfG vom 12. Febraur 1986 (EuGRZ 1986, 285) berufen, wonach es mit Art. 1ü GG nicht vereinbar war, daß die Anwartschaftszeit von 180 Kalendertagen durch das AFKG verdoppelt wurde, ohne zugunsten derjenigen Versicherten eine Ubergangsregelung zu treffen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes die Anwartschaftszeit von 180 Kalendertagen, nicht jedoch die von 360 Kalendertagen, erfüllt hatten; denn deren Rechtsposition wurde vollständig entwertet.
- BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63
Weinwirtschaftsgesetz
Auszug aus BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 8/86
Jedoch muß der Gesetzgeber in der Beurteilung künftiger Gefahren und der Auswahl der Mittel, mit denen ihnen zu begegnen ist, eine gewisse Beurteilungs- und Auswahlfreiheit haben (BVerfGE 21, 150, 157; U9" 89, 131; 50, 57, 102).